Herzlich willkommen

Herzlich willkommen

Christian Maschmeier, Koordinator für die postmortale Gewebespende

…auf der Homepage der Gesellschaft für Transplantationsmedizin Mecklenburg-Vorpommern gGmbH! 

Die Gesellschaft für Transplantationsmedizin Mecklenburg-Vorpommern (GTM-V gGmbH) ist eine gemeinnützige Gesellschaft. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist im nicht-kommerziellen Bereich der Gewebemedizin tätig

Um dem steigenden Bedarf an Gewebetransplantaten gerecht zu werden und die Gewebemedizin auszubauen, wurde im Februar 2015 in Rostock die gemeinnützige Gesellschaft für Transplantationsmedizin Mecklenburg- Vorpommern gegründet. Die GTM-V gGmbH hat ihren Hauptsitz in der Hansestadt Rostock.

Ziel ist die Verbesserung der zeitnahen und bedarfsgerechten Versorgung der Patienten mit qualitativ hochwertigen Gewebetransplantaten.

„Unser Erfolg ist die Wiederherstellung der Gesundheit der Patienten, die auf ein Transplantat warten.“

Danksagung

Wir verdanken unseren Erfolg maßgeblich der Bereitschaft der Spender und ihren Familien zur uneigennützigen, großherzigen Gewebespende.

Außerdem danken wir den engagierten Mitarbeitern in den Kliniken, die uns bei der Umsetzung der Prozesse großartig unterstützen.

Ein weiterer Dank gilt allen niedergelassenen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen für ihre schnelle Unterstützung und Bereitstellung der benötigten Unterlagen, die für die medizinische Indikationsprüfung unabkömmlich sind.

Die Mitglieder des Fachbeirates, die die GTM-V in all ihren Aktivitäten berät, kritisch begleitet und kontrolliert, sind ein unverzichtbarer Kooperationspartner geworden.

Wir erneuern unseren Appell an alle Menschen, sich zu Lebzeiten mit dem Thema der Spende von Organen und Geweben auseinanderzusetzen, damit im Todesfall die Angehörigen den Willen des Verstorbenen entsprechend umsetzen können. Sprechen Sie im Kreise der Familie über das Thema. Für die Dokumentation des Willens eines Menschen stehen Organ- und Gewebespenderausweise zur Verfügung. Auch die Dokumentation im Rahmen der Patientenverfügung ist eine Möglichkeit.

Beratend stehen Ihnen die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BzgA) und die Mitarbeiter der Entnahmeeinrichtungen zur Seite.