die Todesfeststellung nach den Richtlinien der Bundesärztekammer
die Zustimmung zur Gewebeentnahme durch den Verstorbenen bzw. durch die Entscheidung der Angehörigen nach ihren eigenen Wertvorstellungen (falls der mutmaßliche Wille des Verstorbenen nicht feststellbar ist)
medizinische Prüfung von Ausschlussgründen für eine Gewebespende
Durchführung der Gewebeentnahme unter Sicherstellung der Funktion des entnommenen Gewebes („Operation“) und Berücksichtigung des würdevollen Umganges mit dem Spender
Herstellung von Gewebetransplantaten aus den entnommenen Geweben in Gewebebanken
Verteilung der Gewebetransplantate nach festgelegten Kriterien