- Gesetzliche Voraussetzung:
- die Todesfeststellung nach den Richtlinien der Bundesärztekammer
- die Zustimmung zur Gewebeentnahme durch den Verstorbenen bzw. durch die Entscheidung der Angehörigen nach ihren eigenen Wertvorstellungen (falls der mutmaßliche Wille des Verstorbenen nicht feststellbar ist)
- medizinische Prüfung von Ausschlussgründen für eine Gewebespende
- Durchführung der Gewebeentnahme unter Sicherstellung der Funktion des entnommenen Gewebes („Operation“) und Berücksichtigung des würdevollen Umganges mit dem Spender
- Herstellung von Gewebetransplantaten aus den entnommenen Geweben in Gewebebanken
- Verteilung der Gewebetransplantate nach festgelegten Kriterien