Kooperationen mit Krankenhäusern

Kooperationen mit Krankenhäusern

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Krankenhäuser mit den Gewebeeinrichtungen sind in Deutschland durch das Transplantationsgesetz geregelt. Die GTM-V bietet den Krankenhäusern, die sich in der Gewebespende engagieren, die Möglichkeit, dieser gesetzlichen Verpflichtung durch eine Kooperation gerecht zu werden. Zur gesetzeskonformen Umsetzung arbeitet die GTM-V in allen Prozessschritten mit den Kooperationspartnern eng zusammen. In einer Kooperationsvereinbarung werden die jeweiligen Verantwortlichkeiten beider Parteien für diese Teilprozesse eindeutig geregelt und abgegrenzt. Der Umfang der Entnahmetätigkeiten sowie Verantwortlichkeiten ist zwischen beiden Kooperationspartnern individuell gestaltbar.

Im Netzwerk verantwortet die GTM-V als zuständige Entnahmeeinrichtung gemäß ihrer Erlaubnis nach § 20b Abs. 1 AMG die Gewebespende mit den kooperierenden Krankenhäusern.
Mehr als 70 Prozent der Verstorbenen in den Kliniken sind potentielle Gewebespender. Voraussetzung hierfür sind die Spendererkennung, die Indikationsstellung zur Gewebeentnahme und das Angehörigengespräch. Die Übernahme dieser ressourcenfordernden ärztlichen Tätigkeiten bietet die GTM-V den Kooperationspartnern an und setzt diese Aufgaben im Interesse und Auftrag der Kliniken um.

Im Bereich der Erkennung, Einwilligung und Realisierung einer Gewebespende im Rahmen einer Organspende arbeitet die GTM-V eng mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zusammen.

 

Leistungen im Überblick:

  • Aufbau der Infrastruktur für die Spende aller Gewebe, Integration und Optimierung der Prozesse der Spende in den Klinikablauf in Absprache mit den Transplantationsbeauftragten
  • 24-Stunden-Konsiliardienst durch qualifiziertes ärztliches Personal mit fachlicher Kompetenz und jahrelanger Erfahrung in der Beratung und Unterstützung der Entnahmekrankenhäuser zu allen Fragen der postmortalen Spende
  • Entlastung des Klinikpersonals durch Führung bzw. Unterstützung der vertrauensvollen Beratungs- und Einwilligungsgespräche mit den Angehörigen über die Möglichkeiten, Gewebe zu spenden
  • Durchführung der Gewebeentnahmen unter Berücksichtigung des würdevollen Umganges mit den Spendern und nach qualifizierten und standardisierten Verfahren entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
  • Datenschutz und IT-Sicherheit: Die Anforderungen an den Datenschutz und die IT-Sicherheit finden in allen Prozessphasen ihren Niederschlag
  • Unterstützung der Kooperierenden Entnahmekrankenhäuser bei der Versorgung ihrer Patienten mit Gewebetransplantaten
  • Sicherstellung der Verwendung der entnommenen Gewebepräparate ausschließlich für Transplantationszwecke am Menschen (Ausnahme: Erlaubnis für Qualitätssicherungs- und Forschungszwecke durch Spender bzw. Angehörige vorhanden)
  • Bündelung der Aktivitäten zur Information des Klinikpersonals und der Öffentlichkeit über die Gewebespende für eine nachhaltige Aufklärung in Absprache mit den Transplantationsbeauftragten
  • Gewährleistung der Zusammenarbeit nach Gesetzesvorschriften und Richtlinien durch permanente Fortbildungen und Mitarbeit in bundesweiten Arbeitsgruppen