Ablauf Gewebespende

Ablauf Gewebespende

  1. Gesetzliche Voraussetzung:
    1. die Todesfeststellung nach den Richtlinien der Bundesärztekammer
    2. die Zustimmung zur Gewebeentnahme durch den Verstorbenen bzw. durch die Entscheidung der Angehörigen nach ihren eigenen Wertvorstellungen (falls der mutmaßliche Wille des Verstorbenen nicht feststellbar ist)
    3. medizinische Prüfung von Ausschlussgründen für eine Gewebespende
  2. Durchführung der Gewebeentnahme unter Sicherstellung der Funktion des entnommenen Gewebes („Operation“) und Berücksichtigung des würdevollen Umganges mit dem Spender
  3. Herstellung von Gewebetransplantaten aus den entnommenen Geweben in Gewebebanken
  4. Verteilung der Gewebetransplantate nach festgelegten Kriterien