Entscheidung für oder gegen eine Spende

Entscheidung für oder gegen eine Spende

Seit dem Jahr 2007 regeln u.a. das Gewebe- und Transplantationsgesetz die Gewebespende. Bisher ist die Gewebespende unzureichend bekannt; demnach liegt den Hinterbliebenen/ Trauernden oftmals eine schwere Last auf den Schultern, sich im Sinne des Verstorbenen für oder gegen eine Spende von Geweben zu entscheiden.

Aufgrund des geringen Zeitraums in dem nach dem Tod noch eine Spende durchgeführt werden kann, lässt es sich nicht vermeiden eine zeitnahe Entscheidung für oder gegen eine Gewebespende bei den Angehörigen zu erfragen. Um möglichst keine Zeit zu verlieren wird dieses Gespräch in der Regel telefonisch geführt. Die Mitarbeiter der GTM-V führen diese Gespräche sehr sensibel und empathisch. Oberste Priorität ist es den Willen des potentiellen Spenders herauszufinden, damit dieser umgesetzt werden kann.

Liegt keine ausdrückliche Organ- und/oder Gewebespendeverfügung bzw. ein Organspendeausweis vor, wird nach dem Transplantionsgesetz geprüft, ob die Entscheidung auf einen Dritten übertragen wurde. Ist dies nicht der Fall, wird durch Befragung der Angehörigen der mutmaßliche Wille des verstorbenen Angehörigen eruiert. Es wird regelmäßig in den Angehörigengesprächen in Unkenntnis des (mutmaßlichen) Willens des Spenders die Zustimmung zur Organ- und/oder Gewebespende durch die Angehörigen verneint. Daher ist es fundamental wichtig, eine konkrete Organ- und/oder Gewebespendeverfügung zu errichten und den Willen gegenüber seinen Angehörigen zu kommunizieren.

Wir regen daher an, sich noch zu Lebzeiten mit diesem Thema auseinanderzusetzen und innerhalb der Familie klar zum Ausdruck zu bringen, ob Sie Gewebe spenden möchten oder es ablehnen. Es ist in Ihrem und im Sinne Ihrer Angehörigen gleichermaßen wichtig sowie erleichternd, von Ihrem Willen Kenntnis zu haben.

Schriftlich können Sie dies auch in Ihrer Patientenverfügung oder in einem Organspendeausweis festhalten.

Im Organspendeausweis heißt es „Organspende schenkt Leben“ und wie zuvor im Allgemeinen aufgeführt, schenkt auch die Gewebespende Leben.
Sollte dies auch Ihr Wunsch sein, können Sie mit Hilfe des Ausweises der Organ- und Gewebespende generell zustimmen, Ihre Zustimmung auf einzelne Organe und Gewebe eingrenzen oder letztlich allem widersprechen und Besonderes anmerken; ferner eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die im Falle Ihres Todes in Ihrem Sinne entscheidet.
Dieser Ausweis dient Ihnen und Ihren Angehörigen, er bedarf keiner Registrierung, keiner ärztlichen Voruntersuchung und es obliegt Ihnen, den Ausweis mit sich zu führen, zu hinterlegen, oder ihn nach weiterer grundlegender Überlegung zu vernichten.
Es gibt viele Gründe für und gegen die Spende von Organen und Geweben nach dem Tod. Jede Entscheidung wird respektiert. Wichtig ist, dass Sie Ihre Angehörigen zu Lebzeiten in Kenntnis setzen, ob Sie nach dem Tod spenden wollen. Damit gewährleisten Sie, dass Ihr Wille umgesetzt wird und Sie Ihre Trauernden nicht in Ungewissheit lassen.