GTM-V

GTM-V

Die GTM-V gGmbH erhielt am 27. Mai 2015 vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern / Arzneimittelüberwachungs- und Prüfstelle als erste Einrichtung im Bereich der postmortalen Spende in Mecklenburg-Vorpommern eine Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe gemäß § 20b Abs. 1 Arzneimittelgesetz.

„Unser Erfolg ist die Wiederherstellung der Gesundheit der Patienten, die auf ein Transplantat warten.“

Dieser Anspruch ist Maßstab unseres Handelns: Die beiden Ärzte gemäß § 8d TPG der GTM-V gGmbH und ihr interdisziplinäres Team können dabei sowohl auf individuell erworbene Kompetenzen durch jahrelange berufliche Erfahrungen auf dem Gebiet der postmortalen Spende von Organen und Geweben als auch auf frische Impulse durch junge, qualifizierte Mitarbeiter zurückgreifen.