Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Organen und Geweben?

Bei der Organspende kommen nur Spender in Frage, die einen Hirntod erlitten haben, weil durch das noch schlagende Herz die Organe über das Blut mit Sauerstoff versorgt werden. Für die Gewebespende kommen außerdem auch Spender in Frage, deren Herz aufgehört hat zu schlagen und einen sogenannten Herzkreislauf-Tod erlitten haben. Siehe Gewebespende

Welche Gewebe können gespendet werden?
  • Herz/Herzklappen
  • Hornhaut (Auge)
  • Knochen, Sehnen, Bänder, Faszien
  • Blutgefäße
  • Haut
  • Amnion

Weitere Infos gibt es hier: Gewebespende

Was geschieht mit dem entnommenen Gewebe?

Zugelassene Gewebebanken stellen nach Aufarbeitung und Sterilisation aus den entnommenen Gewebepräparaten entsprechende Transplantate her. Die Transplantate können in den Gewebebanken bis zu 5 Jahre gelagert werden. Die Gewebetransplantate werden ohne Gewinnerzielung an Kliniken und Arztpraxen abgegeben. Nur die Kosten für die Gewebeentnahme und Aufbereitung müssen gedeckt werden.

Gibt es eine Altersgrenze?

Es gibt keine generellen Altersgrenzen für eine Gewebespende. Gewebe können bis ins hohe Alter gespendet werden, entscheidend ist der funktionelle Zustand des Gewebes zum Zeitpunkt des Todes.

Mehr dazu unter: Altersgrenzen

Gewebespende bei schweren Vorerkrankungen

Unter individueller Berücksichtigung der Vorerkrankungen der verstorbenen Patienten entscheidet ein Arzt der GTM-V, ob und welche Gewebe für eine Spende geeignet sind. So ist beispielsweise eine Spende der Augenhornhäute trotz einer Krebserkrankung möglich, da die Hornhäute nicht durchblutet werden und eine Übertragung von Krebszellen ausgeschlossen ist.

Ist eine Abschiednahme vor oder nach einer Gewebespende möglich?

Die Würde des Gewebespenders wird entsprechend der ärztlichen Sorgfaltspflicht geachtet. Die GTM-V ist sowohl ethisch als auch gesetzlich dazu verpflichtet den Gewebespender in würdigem Zustand zur Bestattung zu übergeben. Daher steht auch nach einer Gewebespende einer Abschiednahme nichts im Wege.

Verzögert sich der Ablauf der Trauerfeierlichkeit/Beerdigung?

Durch die geringe Zeit, die zur Umsetzung der Spende nach dem Tod verbleibt, ergibt sich keine Verzögerung der Beerdigung. Eine Gewebespende beeinflusst in keiner Weise die Planung oder Durchführung des von den Hinterbliebenen gewünschten Ablaufs der Trauerfeier/Bestattung. Nach der Zustimmung zur Gebespende erfragen ggf. die Mitarbeiter der GTM-V, welches Bestattungsunternehmen beauftragt wurde und koordinieren mit deren Mitarbeitern die weiteren Abläufe direkt.

Entstehen Kosten für die Angehörigen?

Nein! Es entstehen keinerlei Kosten für die Angehörigen durch eine Gewebespende.

Muss ich als potentieller Organ- und/oder Gewebespender zu Lebzeiten eine ausdrückliche und konkrete Organ- und/oder Gewebespenderverfügung abgeben, oder reicht es aus, wenn meine Angehörigen dies entscheiden?

Liegt keine ausdrückliche Organ- und/oder Gewebespendeverfügung vor, wird nach dem Transplantionsgesetz geprüft, ob die Entscheidung auf einen Dritten übertragen wurde. Ist dies nicht der Fall, wird durch Befragung der Angehörigen der mutmaßliche Wille des potentiellen Spenders erkundet. Soweit keine Anhaltspunkte vorliegen, wird regelmäßig in den Angehörigengesprächen in Unkenntnis des (mutmaßlichen) Willens des Spenders die Zustimmung zur Organ- und/oder Gewebespende durch die Angehörigen verneint. Daher ist es fundamental wichtig, eine konkrete Organ- und/oder Gewebespendeverfügung zu errichten.